Honigsachverständige sind Multiplikatoren in Sachwissen über Honig. Sie setzen dieses Wissen v.a. im Rahmen von Vereinsschulungen sowie als Bewerter im Rahmen von Honigprämierungen ein.
Voraussetzung für die Qualifikation zum Honigsachverständigen ist der Nachweis einer Honigsachkundeschulung, sowie eine mehrjährige imkerliche Erfahrung in der Gewinnung, Verarbeitung und Vermarktung von Honig.
Aufgaben von Honisachverständigen sind u.a.:
- Vermittlung von Wissen über Honigentstehung,
Honiggewinnung und Honigverarbeitung,
- Vermittlung geltender Rechtsbstimmungen wie
Honigverordnung, oder Bestimmungen des Hygienerechts,
- Anforderungen der Warendeklaration bei der Erstellun
von Etiketten,
- Fragen der Vermarktung von Honig und
Vermarktungsstrategien,
- Bewertung von Honigen im Rahmen von
Honigprämierungen,
- Sensorische Beurteilung von Honigen inkl. Zuordung zu
bestimmten Trachten,
- Beurteilung und Interpretation von Honiganalysen,
- Erkennen mangelhafter Qualitätseigenschaften von Honig
und Vermittlung von Maßnahmen zur Vermeidung solcher
Mängel.
Ich selbst bin regelmäßig für Honigprüfungen im Rahmen von Honigprämierungen des Imkerverbandes Rheinland eingesetzt.