Untersuchung der Honigwaben eines Imkers. Diagnose: Amerikanische Faulbrut. Konsequenz: Behandlungsmaßnahme in Abhängigkeit von der Schwere des Befalls, Einrichtung eines Sperrbezirks.
Bienensachverständige

Bienensachverständige stehen den Kreis- und Imkervereinen zur Förderung der Bienengesundheit zur Verfügung. Sie unterstützen die staatliche Veterinärverwaltung bei der Vorbeugung und Bekämpfung von meldepflichtigen Bienenkrankheiten.

Die Tätigkeit als Bienensachverständige führe ich inzwischen seit vielen Jahren aus.

Aufgaben der Bienensachverständigen in NRW sind:
-  Beurteilung eines Bienenvolkes beim Kauf durch einen Neuimker,
-  Untersuchung von Bienenvölkern für amtiche Gesundheitszeugnisse,
-  Unterstützung des Amtstierarztes für Bestandsuntersuchungen,
-  Probenentnahmen und Behandlung von Bienenvölkern,
-  Beurteilung eines Bienenschadens im Fall von Vergiftung
   (z.B. von Pflanzenschutzmitteln),
-  Überwachung von angeordneten Desinfektionsmaßnahmen,
-  Beratung, Informination und Schulung der Imkerinnen und Imker des
   jeweiligen Orts- und Kreisberbandes in allen Belangen der
   Bienengesundheit.

Bienensachverständige können gutachterliche Tätigkeiten hinsichtlich Bienenhaltung und Bienengesundheit wahrnehmen.

Sie besitzen einen Ausweis, der sie als Sachverständige legitimiert. Die Ausweise sind jeweils für zwei Jahre gülig und werden nach Maßgabe von Fortbildungsmaßnahmen verlängert.

Weitere Information zum Bienensachverständigen in NRW.